Ob wir an der Schule Neuenhof ein gutes Betriebsklima haben, hängt von allen Menschen ab, die hier zusammenleben.
Deshalb gehen wir sorgfältig um mit Menschen, Material und Mobiliar und es ist selbstverständlich, dass weder Gewalt, noch Alkohol oder Drogen toleriert werden.
Das Wichtigste in Kürze
Pausenareal: Es ist nicht erlaubt, das Pausenareal während der Pause zu verlassen.
Haftung: Die Schule haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind keine wertvollen Dinge in die Schule mitzugeben.
Schulweg: Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schulleitung empfiehlt, bis zur 3. Klasse Primarschule ohne Trottinetts in die Schule zu kommen. Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Trottinetts oder Rollschuhe. Wir verzichten auf Elterntaxis.
Medien
Handy: Das Handy ist in den Schulräumen nicht sichtbar und nicht hörbar. Die Benutzung des Handys während des Unterrichtes ist nur in Absprache mit der Lehrperson erlaubt. Bei Verstössen wird das Handy eingezogen und bei der Lehrperson bis zum Unterrichtsschluss deponiert. Es liegt in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin, das Handy nach Unterrichtsschluss abzuholen. Diskriminierende Handlungen (Beleidigungen, Handy- oder Internetmissbrauch, etc.) werden geahndet.
Persönlichkeitsschutz: Film-, Bild- und Tonaufnahmen von Personen (Schüler/innen, Lehrkräften und Besuchern), die hierzu nicht ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben, sind verboten.
Smartwatch: Schüler/innen, welche eine Smartwatch dabeihaben, müssen diese vor dem Betreten der Schulhäuser ausschalten und nicht sichtbar verstauen. In den Gängen und den Toiletten ist die Benutzung der Smartwatch verboten. Bei einfachen Verstössen (z.B. nicht ausgeschaltete Smartwatch) wird die Smartwatch eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss bei der Lehrperson deponiert. Es liegt in der Verantwortung der Schüler/innen, die Smartwatch nach Unterrichtsschluss abzuholen. Wenn Schüler/innen wiederholt gegen die Regelung verstossen, wird die Smartwatch eingezogen und von der Schulleitung anlässlich eines Elterngespräches an die Eltern zurückgegeben.
Haftung: Die Mitnahme von Handys und Smartwatchs liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl.
Absenzen und Urlaub der Schülerinnen und Schüler
Zuständig | Dauer | Form des Gesuchs | Zeitpunkt |
---|---|---|---|
Klassenlehrperson | 1 Halbtag pro Quartal (Q-Halbtag) | Formular Urlaubsgesuch | 2 Tage im Voraus |
Klassenlehrperson | 1 Tag pro Semester | Formular Urlaubsgesuch | 2 Wochen im Voraus |
Via Klassenlehrperson an die Schulleitung | Längerer Urlaub | Formular Urlaubsgesuch | 4 Wochen im Voraus |
Für religiöse Feiertage (z.B. Bairam) muss ein Tagesurlaub beantragt werden.
Krankheit und Arztbesuch
Entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch und/oder schriftlich via Klapp bei der Klassenlehrperson, wenn es die Schule nicht besuchen kann. Dies gilt auch für einzelne Lektionen.
Zusammenleben
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft ist für uns selbstverständlich.
- Konflikte tragen wir durch konstruktive Gespräche aus.
- Wir nehmen Rücksicht aufeinander, entsorgen Abfälle in die Abfalleimer, verhalten uns ruhig in den Gängen während den Unterrichtszeiten, verlassen unseren Arbeitsplatz aufgeräumt.
- Wir entschuldigen uns für fehlbares Verhalten.
- Wir stehen dazu, wenn uns etwas kaputtgegangen ist, melden und ersetzen den Schaden anstandslos.
Machen wir nicht
- gewalttätige Handlungen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler
- Diskriminierende Botschaften äussern (Worte, Gesten, Kleidung, etc.)
- mutwillige Sachbeschädigungen
- Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen konsumieren
- Während der Pause das Schulareal verlassen
- Ballspiele in den Schulhäusern / Gebäuden
- Rollschuh-, Kickboard- und Rollbrettfahren während des Schulbetriebs und in den Gebäuden
Verstösse gegen die Regeln werden geahndet. Wenn nötig werden die Eltern informiert.
Velo/Mofa/Trottinett
Schülerinnen und Schüler der Schule Neuenhof dürfen mit Mofas oder Velos zur Schule fahren. Die Schulleitung empfiehlt,
- Mofas erst ab Oberstufe
- Empfehlung: Velos erst nach bestandener Prüfung (Ausnahme bei Exkursionen, Schwimmbadbesuchen etc.)
- Die Schulleitung empfiehlt, bis zur 3. Klasse Primarschule ohne Trottinetts in die Schule zu kommen.
- Fahrzeuge gehören in die zugewiesenen Unterstände
- Die Schule übernimmt keine Haftung
Pause
Die Pause müssen alle im Freien verbringen. Es ist untersagt, das Schulareal zu verlassen. Die Schulleitung kann spezielle Regelungen erlassen.
Diebstähle
Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung. Wir raten, keine Wertsachen in den Gängen und Umkleidekabinen aufzubewahren. Vor den Turn- und Schwimmstunden können Uhren und Geld bei den Turnlehrerinnen/Turnlehrern deponiert werden.
Unfälle
Grundsätzlich melden die Eltern der Schülerin/des Schülers einen Schulunfall ihrer privaten Krankenkasse.