Schülerinnen und Schüler mit Sprech-, Lese- und Rechtschreibeschwächen erhalten Sprachheilunterricht (Therapie). Zuständig dafür ist das Team der Sprachheillehrpersonen:
Logopädinnen sind Fachpersonen, die zuständig sind für die Beratung, Abklärung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme.
Legasthenie-Therapeutinnen sind Fachpersonen, die zuständig sind für die Beratung, Abklärung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Störungen der geschriebenen Sprache.
Anmeldung und Abklärung
Stellt eine Lehrperson bei einem Kind sprachliche Auffälligkeiten fest, wird es mit dem Einverständnis der Eltern für eine logopädische Abklärung angemeldet. Zudem können die Eltern ihr Kind direkt bei einer Logopädin für eine Abklärung anmelden.
Auffälligkeiten sind:
- ab 2. Lebensjahr: Ausbleiben von ersten Wörtern
- ab 3. – 4. Lebensjahr: unverständliche Lautäusserungen, nur einzelne und wenig Wörter, auffälliger Redefluss
- ab 5. – 6. Lebensjahr: deutlich von der Norm abweichende Sprache in der Laut-/Satzbildung, Stottern
- ab Schulalter: Störungen beim Erlernen von Lesen und Schreiben
Die Abklärung findet an der Schule Neuenhof bei einer der oben erwähnten Sprachheillehrpersonen statt.
Die Eltern werden über das Ergebnis im Rahmen eines Gesprächs informiert. Bei Bedarf wird das Kind mit dem Einverständnis der Eltern auf die Warteliste gesetzt und erhält so bald wie möglich Therapie.
Die Therapie
- findet in der Regel wöchentlich während einer Lektion in der Einzelsituation statt.
- ist sehr gefragt. Es wird eine Warteliste geführt.
- ist kostenlos.
Kontakt und Informationen
Schule Neuenhof
Schulverwaltung
Telefon: 056 416 22 96
Weitere Informationen unter:
www.logopaedie.ch
www.val-ag.ch
www.verband-dyslexie.ch